Die Abwasserbeeitigung ist hoheitliche Aufgabe der Kommune. Die Kommune betreibt ihre Abwasserbeseitigung auf der Basis der Abwasserbeseitigungssatzung. Diese Satzung basiert auf verschiedenen gesetzlichen Vorgaben (Hessische Gemeindeordnung, Hessisches Wassergesetz, Hessisches Gesetz über kommunale Abgaben) und beschreibt Begriffe, Entsorgugns- und Einleitebedingungen und Kostensituationen. Der folgende Link führt Sie zu der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bad Camberg.