Die Stadt erhebt zur Deckung der Kosten der Abwassserbeseitigung Gebühren. Diese muß im Sinne des § 10 Abs. 2 des Kommunalen Abgabengesetztes kostendeckend sein.
| Gebühr | Preis EURO |
| häusliches Schmutzwasser / je m³ | 2,48 |
| für Niederschlagswasser / je m² | 0,34 im Jahr |
| Stand: 01.01.2015 |
Im Gegensatz zur Frischwassergebühr unterliegt die Abwassergebühr nicht der Umsatzsteuerpflicht.