Gebühren

Die Stadt erhebt zur Deckung der Kosten der Abwassserbeseitigung Gebühren. Diese muß im Sinne des § 10 Abs. 2 des Kommunalen Abgabengesetztes kostendeckend sein.

 

GebührPreis EURO
häusliches Schmutzwasser / je m³2,48
für Niederschlagswasser / je m²0,34 im Jahr
Stand: 01.01.2015

Im Gegensatz zur Frischwassergebühr unterliegt die Abwassergebühr nicht der Umsatzsteuerpflicht.

Wasserqualität

Sie haben ab sofort die Möglichkeit, die für Ihr Gebäude gültige Trinkwasseranalyse direkt als PDF abzurufen.

mehr erfahren ->