Die Stadt erhebt zur Deckung der Kosten der Abwassserbeseitigung Gebühren. Diese muß im Sinne des § 10 Abs. 2 des Kommunalen Abgabengesetztes kostendeckend sein.
Gebühr | Preis EURO | |||
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häusliches Schmutzwasser / je m³ | 2,48 | |||
für Niederschlagswasser / je m² | 0,34 im Jahr | |||
Stand: 01.01.2015 |
Im Gegensatz zur Frischwassergebühr unterliegt die Abwassergebühr nicht der Umsatzsteuerpflicht.
Sie haben ab sofort die Möglichkeit, die für Ihr Gebäude gültige Trinkwasseranalyse direkt als PDF abzurufen.