Erstattung Umsatzsteuer

10.11.2009

 





Die Stadtwerke Bad Camberg informieren

Rückerstattung von Umsatzsteuer auf Wasserhausanschluss-Bescheide

Mit zwei Urteilen vom 08. Oktober 2008 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Arbeiten für das Verlegen von Wasserhausanschlüssen mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % zu belegen sind.
Seit dem Jahr 2000 verlangte die Finanzverwaltung von dem Wasserver-sorgungsunternehmen hiervon abweichend den Ausweis des Regelsteuersatzes von derzeit 19 % (früher 16 %). Damit waren die Stadtwerke gehalten, den Antragstellern unsere Anschlussleistung mit dem Regelsteuersatz in Rechnung zu stellen.
Mit Schreiben vom 07. April 2009 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) angekündigt, die Urteile des BFH anzuwenden.
Die Betriebskommission der Stadtwerke Bad Camberg hat in ihrer Sitzung am 29.10.2009 beschlossen, dass eine Erstattung der „zuviel“ angeforderten Mehr-wertsteuer an die Bauherren auf Antrag erfolgt.
Einen Antrag auf Erstattung können diejenigen Anschlussnehmer stellen, deren Bescheid für die Herstellung oder Erneuerung ihres Wasserhausanschlusses mit 16 % bzw. 19 % Mehrwertsteuer erstellt worden ist. Dies betrifft die Jahre 2000 bis 2009.
Voraussetzung ist, dass der/die Antragsteller/in auch „Vertragspartner“ der Stadtwerke Bad Camberg zum Zeitpunkt der Bescheiderstellung gewesen ist und die Zahlung direkt an die Stadtwerke Bad Camberg geleistet wurde.
Erstattet wird der Differenzbetrag der entrichteten Mehrwertsteuer zwischen
7 % und 16 % bzw. 19 %.
Wir bitten die Bürger, die einen Antrag auf Erstattung stellen möchten, sich den entsprechenden Vordruck von der Internetseite der Stadtwerke Bad Camberg www.stadtwerke-bad-camberg.de unter dem Punkt „Aktuelles“ herunterzuladen und diesen Antrag zusammen mit einer Kopie des Bescheides bei den Stadt-werken Bad Camberg einzureichen. Die Anträge sind selbstverständlich auch bei den Stadtwerken Bad Camberg erhältlich.
Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass die Erstattung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt.
Ansprechpartnerin für Rückfragen: Frau Helga Schlosser, Tel. 06434/202838.


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