TRINKWASSER

 

Wasserversorgungssatzung

Die Kommune betreibt ihre Wasserversorgung auf der Basis der „Wasserversorgungssatzung“.

Diese Satzung basiert auf verschiedenen gesetzlichen Vorgaben (Hessische Gemeindeordnung, Hessisches Wassergesetz, Hessisches Gesetz über kommunale Abgaben) und beschreibt Begriffe, Versorgungsbedingungen und Kostensituationen.

Der folgende Link führt Sie zu der Wasserversorgungssatzung
der Stadt Bad Camberg.
 
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