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Wasseranschluss

Antrag auf Errichtung einer Anschlussleitung zur Wasserversorgung

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Anschrift

Auf Grund der §3 und §5 der gültigen Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Camberg beantrage ich hiermit den Anschluss meines Grundstücks an die öffentliche Wasserversorgungsanlage.

Hinweise

Die Kosten für die Herstellung des Anschlusses an die öffentliche Wasserversorgungsanlage, insbesondere auch die Wiederherstellungskosten des Aufbruches, werden vom Antragsteller übernommen. Es gilt die aktuelle Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Camberg.

Die Anschlussleitung wird von den Stadtwerken verlegt. Zur Ausführung von Arbeiten sind nur die im Installateurverzeichnis der Stadtwerke Bad Camberg aufgeführten Fachfirmen zugelassen. Einzuhalten sind dabei die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die DIN 1988 und das DVWG-Regelwerk.

Daten aus diesem Antrag und dem daraus folgenden Vertragsverhältnis werden von den Stadtwerken Bad Camberg zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert.

Eine Darstellung der geplanten Anschlussleitung (Leitungsverlauf, Grundriss Kellergeschoss mit Hausanschlussraum und vorgesehenem Zählerplatz) wird von mir an die Stadtwerke Bad Camberg übermittelt.

 

Wir bitten um die Kenntnisnahme der folgenden Vorgaben:

  1. Die Anschlussleitung muss durch einen Elektroinstallateur geerdet werden.
  2. Das Polyäthylenrohr darf nicht im Mauerwerk eingebaut, sondern muss in einem Schutzrohr (Mauerdurchführung) verlegt werden.
  3. Die Stelle für den Eintritt der Zuleitung in das Grundstück wird von den Stadtwerken vorgegeben.
  4. Der Rohrgraben muss mindestens 1,30 m tief, im Übrigen nach Angaben der Stadtwerke ausgehoben werden und eine Mindestbreite von 0,60 m haben.
  5. Wird für Entwässerung und Wasserversorgung ein gemeinsamer Graben genutzt, so ist für die Auflage der Wasserleitung ein Stufengraben anzulegen.
  6. Der Rohrgraben darf erst verfüllt werden, wenn die Stadtwerke Bad Camberg den Anschluss abgenommen haben.
 

Mit freundlichen Grüßen

Stadtwerke Bad Camberg