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Auf Grund der §3 und §5 der gültigen Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Camberg beantrage ich hiermit den Anschluss meines Grundstücks an die öffentliche Wasserversorgungsanlage.
Die Kosten für die Herstellung des Anschlusses an die öffentliche Wasserversorgungsanlage, insbesondere auch die Wiederherstellungskosten des Aufbruches, werden vom Antragsteller übernommen. Es gilt die aktuelle Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Camberg.
Die Anschlussleitung wird von den Stadtwerken verlegt. Zur Ausführung von Arbeiten sind nur die im Installateurverzeichnis der Stadtwerke Bad Camberg aufgeführten Fachfirmen zugelassen. Einzuhalten sind dabei die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die DIN 1988 und das DVWG-Regelwerk.
Daten aus diesem Antrag und dem daraus folgenden Vertragsverhältnis werden von den Stadtwerken Bad Camberg zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert.
Eine Darstellung der geplanten Anschlussleitung (Leitungsverlauf, Grundriss Kellergeschoss mit Hausanschlussraum und vorgesehenem Zählerplatz) wird von mir an die Stadtwerke Bad Camberg übermittelt.
Wir bitten um die Kenntnisnahme der folgenden Vorgaben:
Mit freundlichen Grüßen
Stadtwerke Bad Camberg