Abwasserbeseitigungssatzung
Die Abwasserbeseitigung ist hoheitliche Aufgabe der Kommune. Die Kommune betreibt ihre Abwasserbeseitigung auf der Basis der Abwasserbeseitigungs-satzung. Diese Satzung basiert auf verschiedenen gesetzlichen Vorgaben (Hessische Gemeindeordnung, Hessisches Wassergesetz, Hessisches Gesetz über kommunale Abgaben) und beschreibt Begriffe, Entsorgungs- und Einleitebedingungen und Kostensituationen.
Der folgende Link führt Sie zu der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bad Camberg.
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