TRINKWASSER

 

Gebühren

Die Stadt erhebt zur Deckung der Kosten der Wasserversorgung Gebühren. Diese Gebühr muss im Sinne des § 10 Abs. 2 des Kommunalen Abgabengesetzes kostendeckend sein. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Benutzungsgebühr 
je m³ verbrauchten Trinkwassers und der Grundgebühr auf Basis der Größe des Wasserzählers (Qn 2,5 bedeutet hier Durchflussmenge 2,5 m³/Stunde).
 

Wasser

Benutzungsgebühr   Nettopreis EURO MWSt Bruttopreis EURO
je m³   1,60 7% 1,71
Grundgebühr Tarif Nettopreis EURO MWSt Bruttopreis EURO
Monatliche Grundgebühr je Zähler
Qn 2,5 111 0,50 7% 0,54
Qn 6 112 1,00 7% 1,07
Qn 10 113 1,50 7% 1,61
Qn 15 116 15,30 7% 16,37
Qn 40 117 30,70 7% 32,85
Qn 60 118 40,90 7% 43,76