Gebühren
Die Stadt erhebt zur Deckung der Kosten der Abwassserbeseitigung Gebühren. Diese muß im Sinne des § 10 Abs. 2 des Kommunalen Abgabengesetztes kostendeckend sein.
Abwasser
| Gebühr |
Tarif |
Nettopreis EURO |
MWSt |
Bruttopreis EURO |
| je m³ |
222 |
2,80 |
- |
2,80 |
Im Gegensatz zur Frischwassergebühr unterliegt die Abwassergebühr nicht der Umsatzsteuerpflicht.